AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Follert Consulting GbR (im Folgenden „Follert Consulting“), Zum Ehrenhain 19, 34302 Guxhagen

 

1. Allgemeines

1.1     Follert Consulting erbringt Leistungen in Form von Seminaren, Workshops und Beratungen für Unternehmer und Selbständige bzw. für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen und somit nur für Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), welche nicht Verbraucher gemäß §13 BGB sind.

1.2     Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- und Beraterleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Follert Consulting im Einzelnen festgelegt

1.3     Follert Consulting erbringt seine Leistungen durch qualifizierte Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Follert Consulting kann aus wichtigem Grund eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. Follert Consulting stellt dabei die Qualifikation der Person sicher.

1.1     Verträge zwischen unseren Kunden / Auftraggebern und der Follert Consulting GbR über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2     Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.3     Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage.

1.4     Mit Vereinbarung eines Termins gilt der Auftrag als gegeben.

 

2.     Offene Seminare

2.1     Anmeldung

2.1.1     Anmeldungen zu den offenen Seminarangeboten der Follert Consulting können über diese Webseite, telefonisch, schriftlich, per Fax oder über andere Seminarportale erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine kurze Eingangs- und Auftragsbestätigung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist können möglicherweise nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

2.1.2     Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber die AGB der Follert Consulting an.

2.1.3     Mit der Anmeldebestätigung durch die Follert Consulting kommt der Seminarvertrag zustande.

2.1.4     Alle Seminarleistungen werden als Dienstleistungen erbracht und unterliegen damit dem Dienstvertragsrecht.

 

2.2     Leistungen

2.1.1     In den Seminargebühren sind enthalten
– die Unterrichtung des in der Seminarausschreibung beschriebenen Seminarinhalts
- Seminarunterlagen
- Pausenverpflegung
- Mittagessen.

2.1.2     Weitere Leistungen, wie Prüfungsgebühren, Zertifizierungsgebühren oder Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten. 

 

2.3     Durchführungsabweichung

2.3.1     Follert Consulting behält sich vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern. Ebenso behält Follert Consulting sich vor, den vorgesehenen Trainer durch einen anderen Trainer, der bei der jeweiligen Akkreditierungsstelle für die jeweilige Schulung zugelassen ist, zu ersetzen.

2.3.2     Follert Consulting behält sich vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern. Ebenso behält Follert Consulting sich vor, den vorgesehenen Trainer durch einen anderen Trainer, der bei der jeweiligen Akkreditierungsstelle für die jeweilige Schulung zugelassen ist, zu ersetzen.

 

2.4     Vergütung und Zahlungsbedingungen

2.4.1     Die Teilnahmegebühren für die offenen Seminare ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder dem individuellen schriftlichen Angebot.

2.4.2     Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Anmeldebestätigung bzw. spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

2.4.3     Die Teilnahmegebühren fallen im Falle eines nicht rechtzeitig erfolgten Rücktritts unabhängig von der Teilnahme an dem Seminar an.

 

2.5     Stornierung

2.5.1     Anmeldungen können bis 15 Werktage vor Seminarbeginn vom Auftraggeber kostenfrei storniert werden. Nach dieser Stornierungsfrist werden 50% der Seminargebühr fällig. Bei Nichterscheinen ohne vor Seminarbeginn schriftlich eingegangener Absage werden 100% der Seminargebühr fällig. Der Auftraggeber hat das Recht, bis 5 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für das Seminar zu benennen und anzumelden.

2.5.2     Follert Consulting behält sich Absagen und Verlegungen aus wichtigen Gründen (Krankheit des Seminarleiters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) vor. Bei Absagen durch Follert Consulting wird Follert Consulting versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort, dessen Einverständnis vorausgesetzt, umzubuchen. Für den Auftragnehmer besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Im Falle einer Seminarabsage oder Seminarverlegung aus wichtigem Grund werden bereits gezahlte Seminargebühren von Follert Consulting erstattet oder auf Wunsch des Auftraggebers auf den Ersatztermin verrechnet. Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegen Follert Consulting etwa wegen Stornierungskosten für Reisen und Übernachtungen, Gewinnentgang oder Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen.

 

3.     Datenschutz

3.1     Sofern personenbezogene Daten zur Erbringung der Leistung gespeichert, verarbeitet und/oder archiviert werden, beachtet Follert Consulting die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

3.2     Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter der Follert Consulting sind gemäß §5 BDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

3.3     Im Rahmen von Zertifizierungsprüfungen gibt Follert Consulting die dafür notwendigen Daten (zur Identitätsfeststellung und zur Zertifikatsausstellung) an die mit der Zertifizierungsprüfung beauftragte Organisation weiter.

 

4.     Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1     Follert Consulting räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die im Rahmen von Seminaren, Workshops oder anderen Trainings überlassenen Trainings- und Schulungsunterlagen für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Rechte schließen auch elektronische Präsentationsdateien und verwendete Formulare und Muster ein.

4.2     Follert Consulting behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Kopie seiner Trainings- und Seminarunterlagen oder auch von Teilen daraus vor. Schulungs- und Trainingsunterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der Follert Consulting, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung kopiert, elektronisch verarbeitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden – auch nicht auszugsweise.

 

5.     Sonstiges

5.1     Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ihrerseits der Schriftform.

5.2     Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird das Vertragsverhältnis im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt Dasselbe gilt für Vertragslücken.

5.3    Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.